Erläuterung zu Sachleistung, Geldleistung und Kombileistung.

Sachleistungen stehen einer professionellen Pflegekraft (z.B. einem Pflegedienst) zu,
Geldleistungen hingegen einer Privatperson. Das die Summe der Sachleistung deutlich
über die der Geldleistung liegt, ist damit begründet das der Aufwand (z.B. Verwaltung)
einer Pflegeeinrichtung wesentlich höher ist als bei einer privaten Pflegeperson.

Kombileistungen sagen aus das wenn z.B. ein Pflegedienst mit der Betreuung einer
Person beauftragt ist, jedoch die zur Verfügung gestellte Summe der jeweiligen Pflegestufe
nicht voll ausgenutzt wird, die Differenz zu ca. 50% als Geldleistung ausgezahlt wird.

Rechenbeispiel:

Sachleistung der Pflegestufe III 1510,00€
- verbrauchte Summe des Pflegedienstes z.B. 870,00€

= 640,00€

ca. 50% von 640,00€, sprich ca. 320,00€ werden als Geldleistung
an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.


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