
Voraussetzung:
Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt, übersteigt die geleistete Pflege
diese Bedingungen aber noch deutlich, kann die Härtefallregelung in Anspruch
genommen werden.
Sie greift, wenn auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt
werden (z.B. zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen) oder die Hilfe bei
der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich
sieben Stunden erfordert, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen müssen.
Leistungsanspruch
Sachleistung bis zu: 1918,00 €
Pflegegeld: 685,00 €