Pflegestufe III

Voraussetzung:
Es muss täglich ein Hilfebedarf von fünf Stunden bestehen wobei vier Stunden
auf die Grundpflege entfallen müssen. Der Hilfebedarf muss zu jeder Tageszeit
bestehen, also auch nachts (rund um die Uhr).

Hierbei muss der Hilfebedarf im Durchschnitt täglich 180 Minuten betragen,
wobei 120 Minuten auf die Grundpflege und 60 Minuten auf die hauswirtschaftliche
Versorgung entfallen müssen.

Leistungsanspruch
Sachleistung: 1510,00 €
Pflegegeld: 685,00 €

<- zurück