Kostenträger der BehandlungspflegeKostenträger der Behandlungspflege

Die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für Leistungen,die vom behandelnden Arzt verordnet werden.
Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Vorraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.
Dieses gilt für alle Bereiche der ambulanten Versorgung in der Häuslichkeit des Patienten
sowohl in der Kranken- wie auch in der Altenpflege. Nachfolgend einige Beispiele der Behandlungspflege.


ListeMedikamentengabe
ListeVerbandswechsel
ListeInfusionen
ListeKompressionsstrümpfe
ListeMedizinische Einreibungen

Kontakt

Ambulanter Pflegedienst Vahr
Kurt-Schumacher-Allee 7
28329 Bremen
  • FON
    0421 46 52 82
  • FAX
    0421 46 76 143
  • MAIL
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BÜROZEITEN

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Termine nach Vereinbarung

Inhaber Larissa und Slawek Poljak

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